Bei einem Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten Krankenversicherung sollten Sie vor der Kontaktaufnahme mit mir folgendes geklärt haben:
1. Trägt Ihre Krankenkasse die Kosten einer Behandlung bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung?
2. Gibt es Einschränkungen in der Kostenübernahme? Wenn ja, welche?
3. Ist ein Gutachterbericht erforderlich?
4. Werden die probatorischen Sitzungen (die ersten 5 Sitzungen zum Kennenlernen und zum Bestimmen, inwiefern das angebotene Therapieverfahren, meine Person und mein Fachwissen Ihrem Therapiebedarf entspricht) erstattet?
Für Selbstzahler und Privatversicherte bin ich in Anlehnung an das Psychotherapeutengesetz (§ 9) an die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) gebunden.
Diese Kurzübersicht psychotherapeutischer Leistungen mit den damit verbundenen Honoraren soll Ihnen diesbezüglich einen Einblick bzgl. der möglichen Kosten gewähren: